Die Elternbeiträge sind inklusiv Beiträge
Die monatlichen Elternbeiträge der Personensorgeberechtigten richten sich nach der gebuchten Zeit gemäß Buchungsbeleg und der Elternbeitragstabelle. (siehe unten)
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Übernahme der Elternbeiträge über das Jugendamt, den Sozialhilfeträger oder einen anderen Kostenträger möglich.
Mindestbuchungszeit nach Art. 21 (4) BayKiBiG[1]:
Der Träger hat eine wöchentliche Mindestbuchungszeit von 25 Wochenstunden festgelegt.
Kernzeit nach Art. 21 (4) BayKiBiG:
Der Träger hat eine tägliche Kernzeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr festgelegt.
Die Bring- und Holzeiten müssen noch hinzugerechnet werden.
Die Beiträge sind zahlbar in 12 Monatsbeiträgen.
Durchschnittliche tägliche / wöchentliche Buchungszeit |
monatlicher Elternbeitrag
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Kinder von 2,0-2,5 Jahren
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Kinder ab 2,6 Jahren
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Elternbeitragszuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG *) |
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> 4 – 5
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> 25 Std. |
235 € |
154 € |
100 € |
> 5 – 6
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> 30 Std. |
250 € |
168 € |
100 € |
> 6 – 7
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> 35 Std. |
265 € |
182 € |
100 € |
> 7 – 8
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> 40 Std. |
280 € |
196 € |
100 € |
> 8 – 9
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> 45 Std. |
295 € |
210 € |
100 € |
> 9
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>46 Std.
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310 € |
224 € |
100 € |
Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Personensorgeberechtigten weitergegeben. Es handelt sich um die Weitergabe staatlicher Mittel in dem jeweils gesetzlich vorgegebenen Umfang.
Der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit zur Zeit in Höhe von 100 € pro Kind und Monat wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt.
Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Umsetzung der Beitragsbezuschussung:
Kommunale Zuschüsse werden nach den geltenden Vorgaben direkt an die Eltern weitergegeben, indem wir diese vom Beitrag direkt in Abzug bringen.
Das bedeutet für betroffene Familien eine monatliche Beitragsermäßigung von 100 €, die automatisch weniger abgebucht werden.